Digital Leben | Digital Sterben

Menschen sind sterblich, Daten sind es nicht!

Unser Leben ist längst digital. Wenn wir sterben hinterlassen wir auch jede Menge digitale Daten, Accounts und online geschlossene Verträge. Was das bedeutet, erörterte die Plattform Digitales Salzburg am 13. November 2014 mit Expertinnen und Experten bei einem öffentlichen Kamingespräch.

Der Nachlass von Verstorbenen wurde durch die digitale Welt und sozialen Netzwerke komplexer – plötzlich gibt es deutlich vielschichtigere Herausforderungen und Stolpersteine in Sachen Nachlass: Daten am Gerät, gekaufte Software, getätigte Kommunikation, Mitgliedschaften in Auktionsplattformen wie ebay samt eventuell noch offenen Bestellungen und Verkäufe, Bezahlsysteme wie Paypal, Online-Banking, Credits, Guthaben, Abonnements, diverse Verträge und Eigentümerschaften von Websites, Blogs, Shops … und das Internet wächst immer noch weiter.

„Wenn der Verstorbene einen Domainnamen besitzt, kann dieser bis zu 40.000 Euro wert sein“, sagt Birgit Janetzky, Geschäftsführerin von „Semno – für Ihr digitales Erbe“. „Selbst Spielfiguren im Online-Spiel World of Warcraft sind möglicherweise ein Vermögenswert – je nach Ausstattung und Fähigkeiten werden diese teilweise im 3-stelligen Eurobereich gehandelt!“

„Der Begriff „Digital“ ist im Gesetz nicht definiert“, gibt Notar Gottfried Schachinger zu bedenken. „In puncto digitaler Nachlass gibt es in Österreich derzeit noch keine Rechtssicherheit – es gibt keine Legaldefinition, es gibt keine Rechtssprechung und auch die Lehre hat sich damit noch nicht befasst

Emotionaler und monetärer Nachlass

Man unterscheidet beim digitalen Nachlass zwischen weichen, emotionalen Fragen und konkreten monetären Vermögenswerten. Zu den weichen Faktoren zählt z.B. das Benachrichtigen der Kontakte in sozialen Netzwerken und die Beibehaltung oder Abschaltung von Accounts bzw. die Aktivierung des so genannten „Gedenkstatus“. Zu den monetären Vermögenswerten zählen neben Gerätewert auch Markenanmeldungen, Facebook-Seiten, die von anderen Mitunternehmern ev. übernommen werden sollen) usw.

Empfehlungen für den digitalen Nachlass

„Dreh- und Angelpunkt für den digitalen Nachlass sind die E-Mail-Adressen, denn darüber lassen sich viele Passwörter wiederherstellen“, sagt Birgit Janetzky. „Wer seinen Nachkommen die Zugangsdaten für seinen E-Mail-Account hinterlässt, erleichtert ihnen die Recherche-Arbeit erheblich.“ Auch Services der Notare können in Aspruch genommen werden: „Hinterlegen Sie ein Master-Passwort als Hauptschlüssel zu diversen Accounts am besten beim Notar“, sagt Gottfried Schachinger. Zentral ist eine gute Dokumentation sowie das Wissen der Nachkommen und das Vorhandensein einer derartigen Dokumentation, denn manuelles Aufarbeiten des digitalen Erbes ist sehr aufwendig. Definieren Sie am besten schon zu Lebzeiten, was mit diversen Accounts und Webseiten passieren soll: sollen sie an andere Personen übergeben und weitergeführt werden, sollen sie gelöscht werden oder noch eine Zeit lang online bleiben. Die Person, die sich darum kümmert, sollte außerdem über entsprechende Vollmachten verfügen.

„Digital Sterben“ war die Auftaktveranstaltung zu der neuen Veranstaltungsreihe „Digital Leben“ der Plattform Digitales Salzburg. Diese Veranstaltungsreihe will Bewusstsein schaffen für neue Herausforderungen in der immer digitaler werdenden Zeit. Die Plattform Digitales Salzburg ist ein gemeinsames Vorhaben der Universität Salzburg, Fachhochschule Salzburg und der Landesforschungsgesellschaft Salzburg Research. Mehr Informationen zur Plattform finden Sie hier.

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